Schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall
Kfz-Unfallgutachten erstellen lassen
Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten oder die Beweislage unklar ist, lassen Sie den Schaden von einem Kfz-Gutachter fachkundig bewerten.
Unsere Sachverständigen erstellen ein Unfallgutachten für Sie in der gesamten Region Hannover, Celle, Hameln und Hildesheim.
Lassen Sie Ihren Ärger am Unfallort! Wir beraten Sie kostenlos und beantworten Ihnen bereits im Erstgespräch alle wichtigen Fragen. Schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall durch einen Unfallgutachter – das Ingenieurbüro Zreika ist jederzeit für Sie erreichbar.
Kennen Sie Ihre Rechte?
Sie haben das Recht auf …
- freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
- freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- freie Wahl des Rechtsanwaltes
- freie Wahl der Autovermietung
- Kostenübernahme des Schadengutachtens
- vollständige Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Kostenerstattung der Abschleppkosten
- Kostenerstattung der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Ausgleich der merkantilen Wertminderung
- Auslagenpauschale
Sie müssen keine ...
- Beauftragung eines versicherungsinternen Sachverständigen akzeptieren
- Vertragswerkstatt der Versicherung für die Reparatur akzeptieren
- Anweisungen oder Vorschläge der gegnerischen Versicherung befolgen
- Preisvergleiche anstellen, um eine günstige Reparaturfirma zu finden
Unfallgutachten notwendig?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.
Das Unfallgutachten wird zu Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs benötigt. Lässt sich zum Beispiel die Schuldfrage am Unfallort nicht eindeutig klären, kommt es nicht selten zu einem Zivilprozess. Ein professionelles Kfz-Unfallgutachten kann dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt oder das Sie vor Gericht ein belastbares Beweisstück heranziehen können.
Ein Unfallgutachten ist also notwendig, damit Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden kann und damit alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischen Geltendmachung erforderlich sind, qualifiziert und unabhängig dokumentiert werden.
Eigene Abwicklung
kompliziert & unrentabel
- Sehr viel Papierkrieg
Sie allein gegen die Profis
- Hoher Zeitaufwand
Dauert häufig monatelang
- Geringe Erfolgschancen
In der Regel Kürzungen des Schadens
- Fehlende Erfahrung
Komplizierte rechtliche Vorgehensweisen
Mit Versicherung
parteiisch & nachteilig
- Wenig oder keine Auszahlung
Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.
- Hoher Zeitaufwand
Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“
- Keine freie Wahl
Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl
- Arbeit nicht in Ihrem Interesse
Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung
Mit Gutachter
reibungslos & profitabel
- Maximale Erstattung
maximale Erstattung Ihres Unfallschadens
- Erfahrener Gutachter
Erfahrener KFZ-Gutachter an Ihrer Seite
- Schadenabwicklung nach Ihren Wünschen
Reperatur oder Geldauszahlung
- Vor-Ort-Service
Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen
Mit Versicherung
parteiisch & nachteilig
- Wenig oder keine Auszahlung
Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.
- Hoher Zeitaufwand
Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“
- Keine freie Wahl
Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl
- Arbeit nicht in Ihrem Interesse
Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung
Eigene Abwicklung
kompliziert & unrentabel
- Sehr viel Papierkrieg
Sie allein gegen die Profis
- Hoher Zeitaufwand
Dauert häufig monatelang
- Geringe Erfolgschancen
In der Regel Kürzungen des Schadens
- Fehlende Erfahrung
Komplizierte rechtliche Vorgehensweisen
Mit Gutachter
reibungslos & profitabel
- Maximale Erstattung
maximale Erstattung Ihres Unfallschadens
- Erfahrener Gutachter
Erfahrener KFZ-Gutachter an Ihrer Seite
- Schadenabwicklung nach Ihren Wünschen
Reparatur oder Geldauszahlung
- Vor-Ort-Service
Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen
Mit Versicherung
parteiisch & nachteilig
- Wenig oder keine Auszahlung
Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.
- Hoher Zeitaufwand
Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“
- Keine freie Wahl
Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl
- Arbeit nicht in Ihrem Interesse
Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung
Unfallgutachten nach Herstellervorgaben
Unsere Unfallgutachten berücksichtigen immer die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen, so wie die Herstellervorgaben und den aktuellen Stand der Technik.
Das Schadengutachten beinhaltet des Weiteren eine digitale Fotodokumentation. Das Fahrzeug und dessen Beschädigungen, so wie etwaige Umbauten (zum Beispiel Leichtmetallfelgen und andere wertbeinflussende Faktoren) werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir begleiten Sie von der Schadensaufnahme bis zur Regulierung.
Ihr Unfallgutachten in 3 Schritten
Wir erklären Ihnen, wie Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem unabhängigen Unfallgutachten kommen.
Unfallgutachten nach einem Kfz - Haftpflichtschaden
Wenn Sie also unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt sind, zahlt den Schaden die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was zahlt die Kfz - Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Dazu zählen zum Beispiel Reparaturkosten, Abschleppkosten, der Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem Totalschaden), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Auch den Rechtsanwalt zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ist ein Kfz-Gutachten zwingend notwendig?
Das Kfz-Gutachten dient zur Klärung von Sachverhalten und zur Sicherung von Ansprüchen. Von einem Sachverständigen erstellte Kfz-Unfallgutachten dienen zudem der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges und zur Beweissicherung. Ohne entsprechendes Gutachten kann zum Beispiel bei einem Streitfall vor Gericht kein Beweis vorgelegt werden.
Was tun nach einem Unfall? Jetzt Ansprüche sichern!
Mit Hilfe einer neutralen Untersuchung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen vermeintlich kleinen Parkrempler handelt oder um einen größeren Schaden. Wir beraten Sie zudem hinsichtlich der Reparaturkosten, eventueller Wertminderung oder dem weiteren Vorgehen bei einem Totalschaden.
Beauftragen Sie uns mit einem Unfallgutachten.
Häufig gestellte Fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem – kontaktieren Sie uns jederzeit! Wir beraten Sie gerne.
Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?
- Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
- Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
- Polizei informieren
- Unfallstelle nicht verlassen
- Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
- Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
- Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
- Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
- Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
- Unterlagen für die Versicherung bereit halten
Wozu brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?
Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schaden-regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.
Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?
JA! Wenn Sie in einen unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Muss ich das Gutachten meines Fahrzeuges bezahlen?
Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.
Wo findet die Begutachtung statt?
Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.
Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Region Hannover (z.B. Arnum, Bad Münder, Barsinghausen, Bredenbeck, Hemmingen, Lehrte, Pattensen, Springe, Wennigsen uvw.) und Umland, Celle, Hameln, Hildesheim, Nienburg, Peine und Salzgitter.
Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Darf ich entscheiden in welcher Werkstatt repariert wird?
Als Geschädigter haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss bzw. soll ich mich drauf einlassen?
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
In folgenden Gebieten sind wir für Sie da:
- Altenhagen
- Alvesrode
- Argestorf
- Arnum
- Bad Münder
- Bad Nenndorf
- Bantorf
- Barsinghausen
- Bennigsen
- Bredenbeck
- Coppenbrügge
- Degersen
- Egestorf
- Eimbeckhausen
- Eldagsen
- Empelde
- Evestorf
- Gehrden
- Gestorf
- Gleidingen
- Goltern
- Hachmühlen
- Hameln
- Hemmingen
- Hessisch Oldendorf
- Hiddestorf
- Hildesheim
- Holtensen
- Hüpede
- Koldingen
- Laatzen
- Lauenau
- Lemmie
- Leveste
- Linderte
- Lüdersfeld
- Nordstemmen
- Pattensen
- Pohle
- Rethen
- Rodenberg
- Ronnenberg
- Salzhemmendorf
- Sarstedt
- Springe
- Stadthagen
- Steinkrug
- Völksen
- Weetzen
- Wennigsen