Kfz-Unfallgutachten

Wir erstellen Ihr Unfallgutachten

Schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall

Kfz-Unfallgutachten erstellen lassen

Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten oder die Beweislage unklar ist, lassen Sie den Schaden von einem Kfz-Gutachter fachkundig bewerten.

Unsere Sachverständigen erstellen ein Unfallgutachten für Sie in der gesamten Region Hannover, Celle, Hameln und Hildesheim.

Lassen Sie Ihren Ärger am Unfallort! Wir beraten Sie kostenlos und beantworten Ihnen bereits im Erstgespräch alle wichtigen Fragen. Schnelle Hilfe nach einem Verkehrsunfall durch einen Unfallgutachter – das Ingenieurbüro Zreika ist jederzeit für Sie erreichbar.

Gutachter in Hannover

Kennen Sie Ihre Rechte?

Sie haben das Recht auf …

Sie müssen keine ...

Unfallgutachten notwendig?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

Das Unfallgutachten wird zu Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs benötigt. Lässt sich zum Beispiel die Schuldfrage am Unfallort nicht eindeutig klären, kommt es nicht selten zu einem Zivilprozess. Ein professionelles Kfz-Unfallgutachten kann dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt oder das Sie vor Gericht ein belastbares Beweisstück heranziehen können.

Ein Unfallgutachten ist also notwendig, damit Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden kann und damit alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischen Geltendmachung erforderlich sind, qualifiziert und unabhängig dokumentiert werden.

Eigene Abwicklung

kompliziert & unrentabel

bis 65 % Schadensersatz 65%

Sie allein gegen die Profis

Dauert häufig monatelang

In der Regel Kürzungen des Schadens

Komplizierte rechtliche Vorgehensweisen

Mit Versicherung

parteiisch & nachteilig

bis 80 % Schadensersatz 80%

Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.

Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“

Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl

Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung

Mit Gutachter

reibungslos & profitabel

bis 100 % Schadensersatz 100%

maximale Erstattung Ihres Unfallschadens

Erfahrener KFZ-Gutachter an Ihrer Seite

Reperatur oder Geldauszahlung

Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen

Mit Versicherung

parteiisch & nachteilig

bis 80 % Schadensersatz 80%

Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.

Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“

Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl

Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung

Eigene Abwicklung

kompliziert & unrentabel

bis 65 % Schadensersatz 65%

Sie allein gegen die Profis

Dauert häufig monatelang

In der Regel Kürzungen des Schadens

Komplizierte rechtliche Vorgehensweisen

Mit Gutachter

reibungslos & profitabel

bis 100 % Schadensersatz 100%

maximale Erstattung Ihres Unfallschadens

Erfahrener KFZ-Gutachter an Ihrer Seite

Reparatur oder Geldauszahlung

Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen

Mit Versicherung

parteiisch & nachteilig

bis 80 % Schadensersatz 80%

Wertminderung, Nutzungsausfall uvw.

Versicherungen „spielen häufig auf Zeit“

Schadenabwicklung obligt nicht Ihrer Wahl

Dienstleister arbeiten im Interesse der Versicherung

Unfallgutachten nach Herstellervorgaben

Unfallgutachten wird erstellt

Unsere Unfallgutachten berücksichtigen immer die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen, so wie die Herstellervorgaben und den aktuellen Stand der Technik.

Das Schadengutachten beinhaltet des Weiteren eine digitale Fotodokumentation. Das Fahrzeug und dessen Beschädigungen, so wie etwaige Umbauten (zum Beispiel Leichtmetallfelgen und andere wertbeinflussende Faktoren) werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir begleiten Sie von der Schadensaufnahme bis zur Regulierung.

Ihr Unfallgutachten in 3 Schritten

Erhalten Sie Ihr Unfallgutachten in nur 3 einfachen Schritten.
Wir erklären Ihnen, wie Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem unabhängigen Unfallgutachten kommen.

Unfallgutachten nach einem Kfz - Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man immer dann, wenn einem Unfallbeteiligten ein Schaden entsteht, für den er selbst nichts kann.
Wenn Sie also unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt sind, zahlt den Schaden die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was zahlt die Kfz - Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Dazu zählen zum Beispiel Reparaturkosten, Abschleppkosten, der Wiederbeschaffungswert (bei wirtschaftlichem Totalschaden), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Auch den Rechtsanwalt zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ist ein Kfz-Gutachten zwingend notwendig?

Das Kfz-Gutachten dient zur Klärung von Sachverhalten und zur Sicherung von Ansprüchen. Von einem Sachverständigen erstellte Kfz-Unfallgutachten dienen zudem der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges und zur Beweissicherung. Ohne entsprechendes Gutachten kann zum Beispiel bei einem Streitfall vor Gericht kein Beweis vorgelegt werden.

Was tun nach einem Unfall? Jetzt Ansprüche sichern!

Mit Hilfe einer neutralen Untersuchung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen vermeintlich kleinen Parkrempler handelt oder um einen größeren Schaden. Wir beraten Sie zudem hinsichtlich der Reparaturkosten, eventueller Wertminderung oder dem weiteren Vorgehen bei einem Totalschaden.

Beauftragen Sie uns mit einem Unfallgutachten.

Vereinbaren Sie Ihren Termin:

Häufig gestellte Fragen

Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle oft gestellte Fragen zum Kfz-Unfallgutachten beantworten.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem – kontaktieren Sie uns jederzeit! Wir beraten Sie gerne.
  • Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  • Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
  • Polizei informieren
  • Unfallstelle nicht verlassen
  • Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
  • Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
  • Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
  • Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
  • Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
  • Unterlagen für die Versicherung bereit halten

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schaden-regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wert-minderung, der Restwert, die Nutzungsausfall-entschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

JA! Wenn Sie in einen unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.     

Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen Vor-Ort oder in einer Werkstatt.

Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadenumfang.

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Region Hannover (z.B. Arnum, Bad Münder, Barsinghausen, Bredenbeck, Hemmingen, Lehrte, Pattensen, Springe, Wennigsen uvw.) und Umland, Celle, Hameln, Hildesheim, Nienburg, Peine und Salzgitter.

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Als Geschädigter haben Sie das Recht selber zu entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

In folgenden Gebieten sind wir für Sie da:

  • Altenhagen
  • Alvesrode
  • Argestorf
  • Arnum
  • Bad Münder
  • Bad Nenndorf
  • Bantorf
  • Barsinghausen
  • Bennigsen
  • Bredenbeck
  • Coppenbrügge
  • Degersen
  • Egestorf
  • Eimbeckhausen
  • Eldagsen
  • Empelde
  • Evestorf
  • Gehrden
  • Gestorf
  • Gleidingen
  • Goltern
  • Hachmühlen
  • Hameln
  • Hemmingen
  • Hessisch Oldendorf
  • Hiddestorf
  • Hildesheim
  • Holtensen
  • Hüpede
  • Koldingen
  • Laatzen
  • Lauenau
  • Lemmie
  • Leveste
  • Linderte
  • Lüdersfeld
  • Nordstemmen
  • Pattensen
  • Pohle
  • Rethen
  • Rodenberg
  • Ronnenberg
  • Salzhemmendorf
  • Sarstedt
  • Springe
  • Stadthagen
  • Steinkrug
  • Völksen
  • Weetzen
  • Wennigsen